Wiederholt wurde Adrianus #Straathof wegen Tierquälerei verurteilt, diesmal zu 8 Monaten auf Bewährung. Er erhielt bereits im Jahr 2014 ein deutschlandweit geltendes Tierhaltungs- & Betreuungsverbot, was einem Berufsverbot gleichkommt. Unter "LFD-Holding" laufen seine Massentierhaltungsbetriebe mit Kastenständen & Spaltböden aber weiter wie bisher. Eine Klage vor dem VG-Greifswald geg. d. Anlage 17129 Alt Tellin m. 10.500 Sauen wird seit fast 3 Jahren seitens Gericht & Beklagtem verschleppt.